Der materielle Strafrechtsbegriff ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Strafe ist ein gesetzliches Übel, das dem Straftäter angedroht bzw. im Einzelfall verhängt wird. Ihr kommt general- sowie spezialpräventive Wirkung zu.
Die Generalprävention hat abschreckende Wirkung. Die Spezialprävention hat den Zweck der Verbrechensverhütung durch Einwirkung auf den Straftäter. Der Täter soll keine weiteren Delikte mehr begehen.
