Rechtliche Informationen “Jugendstrafrecht&#...

Jugendstrafsachen fallen ausdrücklich in die Bestimmung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Begriffsbestimmungen § 1 JGG: Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist 1.Unmündiger: wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; 2.Jugendlicher: wer das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; 3.Jugendstraftat: eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die von einem Jugendlichen begangen...