Führerscheinentzugsdelikte
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz
mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder
in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
Rechtsfolgen
Geldstrafe: 581 Euro bis 3.633 Euro
Entzug: ein Monat
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille
Rechtsfolgen
Geldstrafe: 872 Euro bis 4.360...