Wir vertreten sowohl die Interessen der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer!
Zur Begriffsbestimmung:
Das Arbeitsrecht regelt die in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehenden Rechtsfragen.
Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmer/innen) und besteht aus dem
Arbeitsvertragsrecht,
Arbeitsverfassungsrecht und
Arbeitnehmerschutz.
Anknüpfungspunkt ist das Arbeitsverhältnis...