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Informationen Führerscheinentzug

Führerscheinentzugsdelikte

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz

  • mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder
  • in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 581 Euro bis 3.633 Euro
  • Entzug: ein Monat

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 872 Euro bis 4.360 Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate
  • Nachschulung

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem

  1. Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder
  2. Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 1.162 Euro bis 5.813 Euro
  • Entzug: mindestens vier Monate
  • Amtsarzt oder Amtsärztin
  • Nachschulung

Wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von zwölf Monaten

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 218 Euro bis 3.633 Euro
  • Entzug:
  • beim zweiten Delikt: mindestens drei Wochen
  • beim dritten Delikt: mindestens vier Wochen

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als

  1. 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
  2. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
  3. Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,

sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: bis 726 Euro
  • Entzug: zwei Wochen

Autobahn:

  1. Fahren gegen die Fahrtrichtung
  2. Umkehren
  3. Rückwärtsfahren
  4. Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen

Rechtsfolgen

  • Strafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug: mindestens drei Monate (bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)

Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, insbesondere

  1. erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten
  2. Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate

Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate

Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand.
Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate


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