Führerscheinentzugsdelikte
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz
- mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder
- in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 581 Euro bis 3.633 Euro
- Entzug: ein Monat
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 872 Euro bis 4.360 Euro
- Entzug: mindestens drei Monate
- Nachschulung
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem
- Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder
- Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 1.162 Euro bis 5.813 Euro
- Entzug: mindestens vier Monate
- Amtsarzt oder Amtsärztin
- Nachschulung
Wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von zwölf Monaten
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 218 Euro bis 3.633 Euro
- Entzug:
- beim zweiten Delikt: mindestens drei Wochen
- beim dritten Delikt: mindestens vier Wochen
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
- 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
- 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
- Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,
sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: bis 726 Euro
- Entzug: zwei Wochen
Autobahn:
- Fahren gegen die Fahrtrichtung
- Umkehren
- Rückwärtsfahren
- Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
Rechtsfolgen
- Strafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Führerscheinentzug: mindestens drei Monate (bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, insbesondere
- erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten
- Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens drei Monate
Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens drei Monate
Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand.
Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden
Rechtsfolgen
- Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
- Entzug: mindestens drei Monate
