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Arbeitsrecht Österreich

Wir vertreten sowohl die Interessen der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer!

Zur Begriffsbestimmung:

Das Arbeitsrecht regelt die in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehenden Rechtsfragen.

Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmer/innen) und besteht aus dem

  • Arbeitsvertragsrecht,
  • Arbeitsverfassungsrecht und
  • Arbeitnehmerschutz.

Anknüpfungspunkt ist das Arbeitsverhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.

Arbeitsvertragsrecht

sind jene Rechtsvorschriften, die die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in regeln.

Arbeitsverfassungsrecht

sind jene Rechtsvorschriften, die die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln.



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