Wir vertreten sowohl die Interessen der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer!
Zur Begriffsbestimmung:
Das Arbeitsrecht regelt die in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehenden Rechtsfragen.
Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmer/innen) und besteht aus dem
- Arbeitsvertragsrecht,
- Arbeitsverfassungsrecht und
- Arbeitnehmerschutz.
Anknüpfungspunkt ist das Arbeitsverhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.
Arbeitsvertragsrecht
sind jene Rechtsvorschriften, die die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in regeln.
Arbeitsverfassungsrecht
sind jene Rechtsvorschriften, die die Struktur, Funktion und Organisation der überbetrieblichen (Berufsverfassungsrecht) und betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsverfassungsrecht) regeln.
