Informationen zum Thema Sexualdelikte...

Zu den wichtigsten Bestimmungen: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Vergewaltigung § 201 Abs 1 StGB: Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe...