Der Sachwalter:
Die Bestellung eines Sachwalters ist dann erforderlich, wenn die betroffene Person psychisch krank oder geistig behindert ist, sie aus diesem Grund nicht mehr fähig ist, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich wahrzunehmen. Die Bestellung des Sachwalters erfolgt durch das Gericht (örtlich zuständige Bezirksgericht).
Durch die Bestellung eines Sachwalters erfolgt die Einschränkung der Rechte einer betroffenen...