Finanzstrafrecht, Unternehmensstrafrecht - Wirtschaftsdelikte im weiteren Sinn
Dazu zählen z.B. “klassische” Delikte wie betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung sowie Förderungsmissbrauch.
Jegliche Form der Zuwiderhandlung gegen die Finanzhoheit oder aber auch jede Finanzordnungswidrigkeit...